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Ernährungstherapie

Hierbei handelt es sich um eine von Krankenkassen anerkannte und i.d.R. bezuschusste Leistung. Ihr Arzt kann Ihnen hierfür eine Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen. Diese belastet das Budget des Arztes nicht!

Anerkannte Indikationen

  • Über- und Untergewicht
  • Stoffwechselerkrankungen (z.B. Blutfettwerte, Diabetes)
  • Herz-/ Kreislauferkrankungen
  • Krebserkrankungen
  • Osteoporose
  • Rheuma, Gicht
  • Erkrankungen des Verdauungstraktes 
(z.B. Sodbrennen, Reizdarm, Entzündungen, Unverträglichkeiten)
  • Nierenerkrankungen
  • Essstörungen

Krankenkassenzuschuss

Die meisten Krankenkassen bezuschussen Ernährungstherapie und -beratung. Für die Prävention ist keine Notwendigkeitsbescheinigung notwendig.

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Birgit Schmid · Nachtigallenweg 27a · 21465 Reinbek · Tel. 04104 – 994 70 82
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